Allgemeine Geschäftsbedingungen
der BIKEacademy Erzgebirge
- Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der BIKEAcedemy Harz als Reiseveranstalter und ihren Kunden (im Folgenden Reisende).
- Anmeldung und Abschluss eines Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Reisende der BIKEacademy Erzgebirge verbindlich den Abschluss eines Reisvertrages auf der Basis der Angebote der BIKEacademy Erzgebirge an. Die Anmeldung kann per Online Formular, Fax oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Reisebestätigung der BIKEacademy Erzgebirge zustande. Er gilt ebenso für in der Anmeldung aufgeführte Personen. Für deren vertragliche Verpflichtungen steht der anmeldende Reisende wie für eigene Vertragspflichten ein.
- Zahlungsbedingungen
Nach dem Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines gem. § 651k Abs. 3 BGB leistet der Reisende innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 20% des Reisepreises. Die Restsumme des Reisepreises ist 4 Wochen vor dem Reisebeginn zu zahlen. Bei einer Buchung innerhalb von 4 Wochen vor dem Reisebeginn, ist der Reisepreis in voller Höhe sofort nach dem Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines zu überweisen.
- Leistungen, Preise, Änderungen
Die vertraglichen Leistungen und Preise ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage der BIKEacademy Erzgebirge und der Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen aufgrund sachlich berechtigter, erheblicher und nicht vorhersehbarer Gründe sind der BIKEacademy Erzgebirge gestattet.
Im Falle höherer Gewalt (wie z.B. schlechtem Wetter oder unvorhergesehene Beeinträchtigungen) und Beeinträchtigung der Gesamttour durch die Leistungsfähigkeit der Gruppe, kann der Guide Tourenänderungen vornehmen. Ein Tourenabbruch aus den vorstehend genannten
Gründen berechtigt jedoch nicht zur vollen oder teilweisen Erstattung des Reisepreises.
Mit Ausnahme von Gewittern werden die Touren bei jeder Wetterlage durchgeführt.
- Rücktritt durch den Reisenden, Stornierung
Der Reisende kann jederzeit vor dem Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Stornierung) in der BIKEacademy Erzgebirge. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so kann die BIKEacademy Erzgebirge folgende pauschale Stornierungsgebühr als Entschädigung verlangen:
• bis zum 30.Tag vor dem Reisebeginn 10 % des Reisepreises
• vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor dem Reisebeginn 50 % des Reisepreises
• vom 14. Tag bis zum 7. Tag vor dem Reisebeginn 70 % des Reisepreises
• vom 6. Tag bis zum 1. Tag vor dem Reisebeginn 90% des Reisepreises
• vom 2. Tag bis zum Reisebeginn 90% des Reisepreises.
Dem Reisenden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden in der von der BIKEacademy Erzgebirge erhobenen Stornierungsgebühr nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Als Rücktritt von der Reise durch den Reisenden gilt auch, wenn sich dieser nicht rechtzeitig am Reisestartort einfindet.
Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende im Falle seiner Verhinderung eine Ersatzperson stellen, die in seine Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Die BIKEacademy Erzgebirge kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser nicht den Anforderungen gem. Pkt. 7 genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Dritte und der ursprünglich Reisende haften als Gesamtschuldner gegenüber der BIKEacademy Erzgebirge für den Reisepreis und durch den Eintritt des Dritten entstandene Mehrkosten.
Sollten Reiseleistungen aus erheblichen Gründen wie z.B. Verletzung oder vorzeitige Abreise nicht in wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
- Rücktritt und Kündigung durch die BIKEacademy Erzgebirge
Die BIKEacademy Erzgebirge kann vor bzw. nach Antritt der Reise aus folgenden Gründen den Reisevertrag kündigen:
• ohne Einhaltung einer Frist
• wenn der Reisende die Vorrausetzungen gem. Pkt.7 nicht erfüllt
• wenn der Reisende trotz einer Abmahnung durch Guides der BIKEacademy Erzgebirge die Reiseveranstaltung stört
• wenn sich der Reisende vertragswidrig verhält und z.B. Anweisungen der Guides nicht befolgt oder durch eine riskante Fahrweise die Mitfahrer und sich selbst in Gefahr bringt
In diesen Fällen behält die BIKEacademy Erzgebirge den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich ersparter Aufwendungen. Entstehende Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Reisende.
• bis 4 Wochen vor Reisebeginn
• wenn die in der Leistungsbeschreibung ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Die BIKEacademy Erzgebirge kann im Falle höherer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Gewalt, die den Verlauf der Reise erheblich erschwert oder gefährdet, den Vertrag kündigen.
- Haftung der BIKEacademy Erzgebirge, Haftungsbeschränkung
Die Haftung der BIKEacademy Erzgebirge für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die BIKEacademy Erzgebirge für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Eine Haftung der BIKEacademy Erzgebirge ist ausgeschlossen oder beschränkt, wenn die Haftung eines Leistungsträgers beschränkt ist.
Die BIKEacademy Erzgebirge haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich lediglich vermittelter Fremdleistungen wie z.B. Übernachtungen.
Sportliches Radfahren ist eine Gefahrensportart mit hoher Belastung und verlangt eine spezifische körperliche Konditionierung. Über eine Eignung sollte daher ggf. ein Arzt entscheiden. Unfälle oder Schäden die der Reisende sich selbst oder anderen zufügt, unterliegen nicht der Haftung durch die BIKEacademy Erzgebirge.
Der Reisende beteiligt sich auf eigene Gefahr an der Reise und muss sich den natürlichen Risiken bewusst sein. Die BIKEacademy Erzgebirge haftet nicht für Schäden infolge der Nichtbeachtung von Anweisungen der Guides, Verletzungen der Straßenverkehrsordnung, für den Verlust persönlichen Eigentums bzw. dessen Beschädigung.
- Mitwirkungspflicht
Bei Leistungsstörungen ist der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Mitwirkung verpflichtet, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
- Ausschluss von Ansprüchen
Innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise, kann der Reisende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen geltend machen.
- Nutzungsrechte
Der Reisende erhält für die von der BIKEacademy Erzgebirge unter seiner Mitwirkung produzierten und veröffentlichten Fotos und Filme ein privates, nicht gewerbliches Nutzungsrecht. Die BIKEacademy Erzgebirge stellt ihm diese Fotos und Filme per Download zur Verfügung.
Der Reisende erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die von ihm angefertigten Aufnahmen in unveränderter oder veränderter Form durch den Fotografen bzw. Produzenten, ohne jede Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden können. Dies schließt auch die Nutzung für gewerbliche Zwecke ein.
Der Reisende räumt dem Fotografen das ausschließliche unbefristete Nutzungsrecht an den angefertigten Fotoaufnahmen ein. Dies umfasst auch die Bearbeitung, Retuschierung sowie Verwendung der Bildnisse für Montagen. Ansprüche des Reisenden gegenüber der
BIKEacademy Erzgebirge bestehen nicht.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. BIKEacademy Erzgebirge und Reisender verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmung zu ersetzen. Diese müssen dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt rechtskonform entsprechen. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke im Vertrag. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu einer Regelung, die dem am Nächsten kommt, was die Vertragspartner im Sinne des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen die BIKEacademy Erzgebirge ist Thalheim. Für Klagen der BIKEacademy Erzgebirge gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz der Gerichtsstand.